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Das Mobilitätsgesetz: Flop oder Heilsbringer?

Das Mobilitätsgesetz: Flop oder Heilsbringer?

Von Roland Dreizler – Bericht zum Mobilitätsgesetz der Grünen in der Grün/Schwarzen Landesregierung

Der grüne Vorschriftenwahn geht ungebremst weiter! Und die sich so freiheitlich gebende CDU in der Landesregierung macht das mit!

Worum geht es in dem Mobilitätsgesetz?

Wie der Schwarzwälder Bote in einem halbseitigen Artikel am 30.12.2024, also vor nicht einmal 4 Wochen berichtet, sollen zukünftig die Städte und Gemeinden die Möglichkeit bekommen, spezielle Abgaben bei allen Bürgern oder wahlweise bei den Kfz-Haltern zu erheben- man kann auch Nahverkehrsabgabe sagen-um mit diesen Einnahmen ihren öffentlichen Nahverkehr auszubauen.

Mit diesem Pflichtbeitrag – also Steuer – sollen die Bürger oder Autobesitzer automatisch ein Abo für den Nahverkehr erhalten.

Ein Wunder dabei, dass von dieser Zwangsabgabe für Arbeitgeber für ihre örtlichen Mitarbeiter fallengelassen wurde und von einer Citymaut Abstand genommen wurde.

Genau dies wäre aber für die Städte und Ballungsräume attraktiv gewesen, weil damit neben den Einwohnern auch die Pendler von außerhalb hätten abkassiert werden können.

Mit der Abgabenverordnung einhergehend ist eine ursprünglich mit festen Uhrzeiten und Bedienungstakten versehene landesweite Mobilitätsgarantie, die einen Mindeststandard bei der Bedienung von Bahn und Bus gewährleisten sollte , auslegbarer formuliert worden. Übersetzt: entschärft worden mit mehr Spielraum.

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Und die Bürokratie geht weiter: den Kommunen bleibt es überlassen, sogenannte Radverkehrskoordinatoren, vom Land finanziert, einzusetzen, um den Radverkehr im Ländle voranzubringen.

Offenbar ein Herzenswunsch unseres Fahrradministers Hermann.

Zitat aus dem Artikel des SchwaBo: Baden-Württemberg bekommt ein fortschrittliches und vorbildliches Mobilitätsgesetz, das nachhaltige Mobilität und Klimaschutz in den Mittelpunkt stellt.

Ende der Aussage von Verkehrsminister Hermann.

Herr Minister: Wir wollen keine Bevormundung. Wir wollen nicht einen ÖNPV aufgezwungen erhalten, denn nicht jeder Bürger benutzt, bzw. in ländlichen Regionen sinnvoll nutzen kann.

Für uns ist es eine selbstverständliche Aufgabe der Kommune, einen funktionierenden ÖNPV zu unterhalten. Dafür müssen die laufenden Einnahmen genügen, oder weniger falsch ausgegeben werden

 

Beitragsbild: VVS Stuttgart

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