Die WerteUnion Niedersachsen äußert große Besorgnis über den jüngsten Tweet des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. In diesem Tweet wird der sogenannte „Stolzmonat“ als rechtsextremistisch, nationalistisch, diskriminierend und hasserfüllt bezeichnet. Er sei daher demokratiefeindlich und verstoße gegen unser Grundgesetz. Diese Aussagen werfen ernsthafte Fragen bezüglich der Neutralitätspflicht und der politischen Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes auf, der seine Kompetenzen nicht zum ersten Mal erheblich überschreitet. Neutralitätspflicht des Verfassungsschutzes Die Väter des Grundgesetzes haben aus gutem Grund den Antitotalitarismus als Leitprinzip unserer freiheitlichen Demokratie festgelegt. Sie haben sich bewusst gegen politische Symbole und Fahnen vor Amtsgebäuden entschieden, um die politische Neutralität staatlicher Institutionen zu gewährleisten. Auf Bundesebene stehen die Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit und Freiheit Deutschlands und sind ein Zeichen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nicht aber die Farben der Regenbogenflagge. „Die Bundesflagge hat Verfassungsrang, ist wichtigstes Staatssymbol und Element gesamtstaatlicher Repräsentation. Um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten, ist die Wahrung staatlicher Neutralität zwingend erforderlich“, ist zutreffend auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums zu lesen. Kritik am Tweet des Verfassungsschutzes Niedersachsen Der Verfassungsschutz ist verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch und objektiv zu erfüllen. Der Tweet, der den sogenannten „Stolzmonat“ als verfassungswidrig bezeichnet, scheint jedoch diese Neutralitätspflicht zu verletzen. Es stellt sich die Frage, ob der Verfassungsschutz mit dieser Aussage seine Kompetenzen überschreitet und sich in eine politische Debatte einmischt, die ihm nicht zusteht. Der Verweis auf die Regenbogenfahne anstelle der deutschen Nationalfarben könnte als politisches Statement verstanden werden, was der Neutralitätspflicht widerspricht. Bedeutung des Pride Month Traditionell zelebriert die LGBTQIA+-Community den Juni als „Pride Month“. Seit Jahrzehnten werden in diesem Monat mit Festen und Paraden die Errungenschaften queerer Menschen gefeiert, auf Diskriminierung aufmerksam gemacht und für mehr Toleranz und Gleichberechtigung gekämpft. Die WerteUnion bekennt sich zur Toleranz und zum Respekt gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Identität. Forderung nach Klarstellung „Wir fordern den Niedersächsischen Verfassungsschutz auf, eine Erklärung abzugeben, wie dieser Tweet mit der Neutralitätspflicht und den Grundsätzen des Antitotalitarismus vereinbar sein soll. Es ist von größter Bedeutung, dass staatliche Institutionen ihre Rolle unparteiisch und im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wahrnehmen“, so Dr. Steffen Grüner, Vorsitzender der WerteUnion Niedersachsen. „Der Verfassungsschutz Niedersachsen verletzt mit seinem Auftritt ganz offensichtlich seinen gesetzlichen Auftrag. Er hat die Verfassung zu schützen, also insbesondere auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit als wesentliche Freiheitsrechte.“ Zu der Behauptung der Behörde, der „Stolzmonat“ sei demokratiefeindlich und verfassungswidrig sagte der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler gegenüber NIUS: „Der Bürger kann gar nicht gegen die Verfassung verstoßen. Denn die Verfassung ist eine Handlungsanweisung für den Staat, nicht für die Bürger. Sie schützt die Freiheit und die Rechte des Bürgers vor dem Staat.“ Boehme-Neßler betont: „Meinungsfreiheit gehört zu den verfassungsmäßigen Rechten des Bürgers, und sie reicht extrem weit. Es kommt nicht darauf an, ob eine Aussage vernünftig ist. Sogar verfassungswidrige Aussagen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange das Strafrecht nicht verletzt wird.“ Mit dem Post geriert sich der niedersächsische Verfassungsschutz ganz nach dem Vorbild des Bundesamtes für Verfassungsschutz für jedermann sichtbar als Regierungsschutz und überschreitet damit seinen gesetzlichen Auftrag in unerträglicher Weise. „Mit der systematischen Einengung der Meinungsfreiheit bis hin zur Beobachtung unliebsamer Einzelpersonen im ‚Kampf gegen Rechts‘ verletzt der Verfassungsschutz zudem die Rechte der außerparlamentarischen Opposition und damit ein Kernelement unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verfassungsschutz handelt selbst verfassungswidrig“, so die Juristin Dr. Sylvia Kaufhold aus dem Bundesvorstand der WerteUnion. Ulrike Stockmann PRESSESPRECHERIN